END-USER LICENSE AGREEMENT
END-USER LICENSE AGREEMENT FOR THE SOFTWARE LinkThat CUBE V3.00.437
This End-User License Agreement ("EULA") is a legal agreement between the user of this software ("You") and YOUCON GMBH ("YOUCON") for governing the use of YOUCON software known as LinkThat CUBE V3.00.437 ("Software").
BY INSTALLING, COPYING, OR USING THE SOFTWARE, YOU AGREE TO BE BOUND BY THE TERMS OF THIS EULA. IF YOU DO NOT AGREE TO THE TERMS OF THIS EULA, YOU ARE NOT PERMITTED TO USE THE SOFTWARE. IF YOU PURCHASED THE SOFTWARE BUT YOU DO NOT AGREE TO THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS EULA, YOU MAY RETURN THE SOFTWARE TO THE PLACE OF PURCHASE TO RECEIVE A FULL REFUND, IF APPLICABLE. IF YOU DOWNLOAD OR INSTALL THE SOFTWARE ON BEHALF OF YOUR EMPLOYER, YOU REPRESENT THAT YOU ARE ACTING ON BEHALF OF YOUR EMPLOYER AND ARE AUTHORIZED TO ACCEPT THESE TERMS AND CONDITIONS ON ITS BEHALF (SUCH EMPLOYER BEING HEREINAFTER REFERRED TO AS "YOU"). YOU AGREE THAT YOU HAVE READ AND UNDERSTAND THIS EULA.
1. Grant of License; Installation and Use
(1) YOUCON hereby grants You a non-exclusive and non-transferable license to possess and use the Software in machine-readable object code, subject to the terms and conditions of this EULA. You agree that You are licensing the Software for Your end use (internal business purpose) only and not for resale or redistribution. All Your rights hereunder are subject to and conditioned upon Your complying with all of the other terms and conditions of this EULA.
(2) You acknowledge and agree that the terms and conditions of this EULA also apply to any updates, upgrades, and supplements to the Software.
2. Restrictions
(1) You shall not: (a) sell, lease, assign, transfer, sublicense, disseminate, modify, translate, disclose, duplicate, reproduce or copy the Software (or permit any of the foregoing to be done by any other party), except as expressly stated herein, without the prior written consent of YOUCON; (b) except to the extent expressly permitted by applicable law, reverse engineer, reverse compile or reverse assemble the Software or otherwise attempt to create the source code from the Software; (c) rent, lease, lend or otherwise provide to any third party for commercial hosting services using the Software; (d) make any copies of the Software, other than as permitted by this EULA; or (e) create any derivative work thereof. You agree to treat the Software as the confidential and proprietary information of YOUCON or its licensors and suppliers.
(2) YOU ACKNOWLEDGE AND AGREE THAT THE SOFTWARE IS DESIGNED, DEVELOPED OR MANUFACTURED AS CONTEMPLATED FOR GENERAL USE, INCLUDING WITHOUT LIMITATION, GENERAL OFFICE USE, PERSONAL USE, HOUSEHOLD USE, AND ORDINARY INDUSTRIAL USE, BUT NOT DESIGNED, DEVELOPED OR MANUFACTURED FOR ANY USE THAT MAY GIVE RISE TO FATAL RISKS OR DANGERS OR FOR ANY USE THAT COULD LEAD TO DEATH, PERSONAL INJURY, SEVERE PHYSICAL DAMAGE, OR OTHER LOSS IN THE ABSENCE OF EXTREMELY HIGH SAFETY REQUIREMENTS BEING FOLLOWED (EACH OF SUCH USES BEING HEREINAFTER REFERRED TO AS A "HIGH SAFETY REQUIRED USE"). HIGH SAFETY REQUIRED USES SHALL INCLUDE WITHOUT LIMITATION, NUCLEAR REACTION CONTROL IN NUCLEAR FACILITIES, AIRCRAFT FLIGHT CONTROL, AIR TRAFFIC CONTROL, MASS TRANSPORT CONTROL, MEDICAL LIFE SUPPORT SYSTEMS, AND MISSILE LAUNCH CONTROL IN WEAPON SYSTEMS. YOUCON DISCLAIMS ANY LIABILITY FOR DAMAGES CAUSED BY USE OF THE SOFTWARE IN ANY HIGH SAFETY REQUIRED USE. YOU AGREE NOT TO USE THE SOFTWARE IN ANY HIGH SAFETY REQUIRED USE. YOUCON DISCLAIMS ANY AND ALL LIABILITY FOR DAMAGES CAUSED BY YOUR USE OF THE SOFTWARE IN ANY HIGH SAFETY REQUIRED USE.
(3) You acknowledge and agree that the Software is not designed to protect computers or computer networks against unauthorized access or computer viruses and that neither YOUCON nor any of its affiliated companies, suppliers or resellers is liable for any damage to the Software, or to Your computers or computer networks, caused by such unauthorized access or computer viruses. You shall take proper security measures to avoid such unauthorized access or computer viruses.
(4) Nothing in this EULA is intended to limit any non-waivable right to decompile the Software to which You may be entitled under applicable law. For example, if You are located in the European Union (EU), You may enjoy the right to decompile the Software - if certain conditions are met as specified in such law - if necessary in order to achieve interoperability between (i) the Software and (ii) other applicable software, on the condition that You have first asked YOUCON in writing to provide the information necessary to achieve such interoperability and YOUCON has not provided such information available. You are advised that information supplied by YOUCON or discovered through decompilation of the Software shall be used only for those purposes expressly permitted by applicable law, and You are advised to consult such law and obtain legal counsel (if necessary) to achieve this compliance.
3. Third Party Software and Services
(1) The Software has the linkage function with third party software and services (hereinafter, "Third Party Software") and Third Party Software is a service provided by the service providers of each Third Party Software (hereinafter, "Providers"), but not by YOUCON. Third Party Software shall not constitute any part of the Software. YOUCON shall not be responsible for providing any support service or maintenance service of Third Party Software to you.
(2) In the event that Third Party Software has a problem with its operation or the Software has lost linkage function with Third Party Software, (hereinafter, "Linkage Function"), the Linkage Function may be unavailable. In such case, YOUCON shall not be responsible for refunding any price you paid.
(3) All information and data uploaded to Third Party Software through the Software will be sent to and stored by the corresponding Providers (not YOUCON).
(4) YOUCON SHALL NOT BE UNDER ANY LIABILITY FOR ANY LOSS, CORRUPTION, ILLEGAL USE OR DISCLOSURE OF YOUR INFORMATION AND DATA UPLOADED TO PROVIDERS.
4. Reservation of Rights and Ownership
(1) You agree that no title to, or intellectual property rights in, including, without limitation, any trade secret, copyright, patent and trademark, or any other interest in any Software, is transferred hereunder to You, with the exception of the licenses granted to You in this EULA. You agree that You will not take or cause to be taken any action that would challenge the validity or enforceability of any of YOUCON's intellectual property rights to Software or any technology included therein.
(2) You shall not change or remove any copyright notices contained within the Software and its copy.
5. Assignment
You may not assign or otherwise transfer these terms or your rights and obligations under this EULA, in whole or in part, without YOUCON's written consent.
6. Software Support
Support for the Software is not provided by YOUCON or its affiliates unless you purchase support service for the Software. For purchase of support service for the Software, please contact your supplier.
7. Export Control
The Software is subject to the EUROPEAN (EU) export control laws and regulations and may also be subject to import and export laws of the jurisdiction in which it was obtained, if outside of EUROPE. You shall abide by all applicable export control laws, rules and regulations applicable to the Software. You agree that You will not export, re-export, or transfer the Software, in whole or in part, to any country, person, or entity subject to EU and any applicable export restrictions. You specifically agree not to export, re-export, or transfer the Software to: (i) any country to which is embargoed or restricted to export of goods or services, or to any national of such country, wherever located, who intends to transmit or transport the product back to such country; (ii) any person or entity who You know or have reason to know will utilize the Software or portion thereof in the design, development, production or use of nuclear, chemical or biological materials, facilities, or weapons; or (iii) any person or entity who have been prohibited from participating in export transactions by any federal agency of the EU government or any applicable government.
8. Termination
YOUCON may terminate this EULA immediately if You fail to comply with the terms and conditions of this EULA. In such event, You shall discontinue all use of Software and materials related to the Software, and destroy all copies, summaries or extracts thereof, if any, which have been made by You, and all Confidential Information of YOUCON in Your possession.
9. Miscellaneous Provisions
(1) If You are a business, company, or organization, You acknowledge and agree that YOUCON has the right to audit Your compliance with this EULA, upon reasonable advanced notice.
(2) This EULA sets forth the entire agreement and understanding between You and YOUCON relating to the Software, and it supersedes all prior or contemporaneous oral or written communications, proposals and representations with respect to the Software. It may not be modified or changed in any way without the express written consent of the parties hereto.
(3) If any provision of this EULA is held to be invalid or unenforceable for any reason by any tribunal of competent jurisdiction to be invalid, illegal or unenforceable, the other provisions shall continue in full force and effect.
(4) The failure of either Party to enforce, in any one or more instances, any of the terms and conditions of this Agreement shall not be construed as a waiver of the future performance of any such term or condition. Waiver of any term of condition of this Agreement shall only be deemed to have been made if expressed in writing by the Party granting such waiver.
10. U.S. Government End Users.
This Section 10 applies to all acquisitions of the Software by or for the federal government, or by any prime contractor or subcontractor (at any tier) under any contract, grant, cooperative agreement or other activity with the federal government. By accepting delivery of the Software, the government hereby agrees that the Software qualifies as "commercial" computer software within the meaning of the acquisition regulation(s) applicable to this procurement. The terms and conditions of this End User Agreement shall pertain to the government's use and disclosure of the Software, and shall supersede any conflicting contractual terms or conditions. If this EULA fails to meet the government's needs or is inconsistent in any respect with Federal law, the government agrees to return the Product, unused. The following additional statement applies only to acquisitions governed by DFARS Subpart 227.4 (October 1988): "Restricted Rights – Use, duplication and disclosure by the Government is subject to restrictions as set forth in subparagraph (c)(1)(ii) of the Rights in Technical Data and Computer Software clause at DFARS 252.227-7013 (OCT. 1988)."
ENDBENUTZER-LIZENZ- UND SUBSKRIPTIONSVEREINBARUNG (EULA)
für die von der YouCon GmbH (YOUCON) hergestellte Software unter dem Produktnamen LinkThat.
Präambel
YOUCON hat im Rahmen seiner Software Entwicklung Programme - im Folgenden Software genannt – entwickelt, die Ihnen als Endbenutzer zur Nutzung in Form von Softwarelizenzen zur Verfügung gestellt werden.
Diese Endbenutzer-Lizenz- und Subskriptions-vereinbarung (End User Licence and Subscription Agreement, im weiteren kurz „EULA“) betrifft die Überlassung der Software durch die YouCon GmbH, Nymphenburger Str. 4, 80335 München, Deutschland an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen („Lizenznehmer“).
§ 1 Allgemeine Lizenz-Bestimmungen
Die vorliegende Endbenutzer-Lizenz- und Subskriptionsvereinbarung (End User Licence and Subscription Agreement, kurz „EULA“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen als Lizenznehmer und YOUCON. Er regelt die Nutzungsbedingungen für die von Ihnen erworbene Softwarelizenz. Die EULA gilt ausschließlich. Der Vorrang individueller Vereinbarungen zwischen YOUCON und dem Lizenznehmer bleibt hiervon unberührt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Lizenzvereinbarung ist jederzeit auf der Internetseite von YOUCON unter http://www.linkthat.eu/eula abrufbar.
Die Software umfasst maschinenlesbare Computer-Programme, teilweise Quellcode sowie Dokumentationen im elektronischen Format.
Der Funktionsumfang der Software sowie Hinweise zur Benutzung werden ausführlich auf den Internetseiten von YOUCON dargestellt. Die Dokumentation kann unabhängig von Installation, Ingebrauchnahme oder Erwerb der Software auf den Internetseiten von YOUCON eingesehen werden.
Indem Sie die Software installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich mit den Bestimmungen der vorliegenden EULA einverstanden. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung. Ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen, auch für den Fall, dass YOUCON in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers mit diesem den Lizenzvertrag abschließt.
Falls Sie diesen Bestimmungen nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu nutzen.
Die Software ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
§ 2 Nutzungsbedingungen
Mit der Annahme des Vertrags gewährt YOUCON Ihnen als Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete Lizenz zur Nutzung der Software, sofern Sie den folgenden Bedingungen zustimmen:
Sie sind berechtigt, die Software auf einem Server zu installieren und bestimmungsgemäß zu nutzen.
Sie sind berechtigt, Sicherungskopien der Software anzufertigen.
Sie sind berechtigt, die Software zu Testzwecken zu installieren.
Sie sind nicht berechtigt, die Software oder Teile der Software zu veräußern oder zu vermieten, zu verpachten oder zu verleasen.
Sie sind nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu erteilen, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und YOUCON vorliegt (Reseller-Vereinbarung). Zudem ist die Lizenz nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YOUCON auf Dritte übertragbar.
Sie sind nicht berechtigt, Vervielfältigungen vorzunehmen, die zur bestimmungsgemäßen Benutzung dieser Software nicht erforderlich sind.
Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit, wie das anwendbare Recht ungeachtet dieser Beschränkung dies ausdrücklich gestattet.
§ 3 Vertragsgegenstand
Für die Beschaffenheit und Funktionalität der von YOUCON gelieferten Software ist die im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige frei beziehbare Leistungsbeschreibung der Software abschließend maßgeblich.
Eine über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet YOUCON nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Lizenznehmer insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung Dritter herleiten, es sei denn, YOUCON hat dem Lizenznehmer die über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit zugesichert. Als durch YOUCON zugesichert gelten insoweit nur solche Eigenschaften der Software, die von YOUCON vor dem Abschluss dieses Lizenzvertrags ausdrücklich gegenüber dem Lizenznehmer schriftlich geäußert und als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet worden sind. Die Interoperabilität mit der beim Lizenznehmer vorhandenen Hard- und Software ist keine geschuldete Beschaffenheit der Software, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich kompatible Hard- und Software ausgewiesen ist.
YOUCON weist den Lizenznehmer ausdrücklich darauf hin, dass die Software nur betrieben werden kann, wenn ihr zur Laufzeit ein Zugriff über das Internet auf die Computer von YOUCON zum Zweck der Gültigkeitsprüfung der Lizenz ermöglicht wird und insoweit eine Internetverbindung zum Betrieb der Software erforderlich ist. Im Rahmen dieser regelmäßigen Gültigkeitsprüfung werden folgende Daten an YOUCON übertragen:
• Domäne auf der zum Zeitpunkt der Gültigkeitsprüfung die Software installiert ist
• eindeutige Software-Kennung (Plugin-ID)
• Software-Version
Sollte zum Zeitpunkt der Gültigkeitsprüfung ein Versionsstand der Software eingesetzt werden, für den keine gültige Subskription vorliegt, so deaktiviert sich die Software automatisch. Eine erneute Aktivierung und Weiternutzung der Software ist dann nur möglich, wenn eine neue Subskription erworben wird.
§ 4 Auslieferung und Installation
YOUCON verpflichtet sich, dem Lizenznehmer die Software in maschinenlesbarer Form zu überlassen. Teile der Software, die vom Lizenznehmer oder durch von ihm beauftragte Dritte konfiguriert und erweitert werden können, werden im Quellcode ausgeliefert. Die übrigen Teile der Software sind durch die im Basis-System verwendete Verschlüsselungsmethode verschlüsselt.
Die kostenpflichtige Installation, Anpassung und Abnahme der Software auf einem Server kann durch YOUCON oder durch einen von Ihnen beauftragten Dritten erfolgen.
§ 5 Subskription für Support, Verbesserungen (Updates) und Weiterentwicklungen (Upgrades)
Mit Erwerb der Lizenz erhält der Lizenznehmer eine auf die Laufzeit zeitlich begrenzte Subskription für Support, Verbesserungen und Weiterentwicklungen.
Die Subskription beinhaltet folgende Leistungen:
• Bereitstellung von Software-Updates und -Upgrades, die YOUCON im Rahmen der Software-Aktualisierung und Fehler-beseitigung vornimmt.
• Bereitstellung der aktualisierten Standard-Software-Dokumentation in elektronischer Form
• Anforderung von Support über das Ticketsystem von YOUCON, erreichbar per kundenspezifisch individuell vergebener E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Die Subskription bezieht sich ausschließlich auf die Software, nicht auf Installationsleistungen. Diese werden als Supportleistungen fakturiert.
Wenn die Software als Update/Upgrade gekennzeichnet ist, müssen Sie über die entsprechende Lizenz und eine gültige Subskription für die Software verfügen, um das Update/Upgrade verwenden zu dürfen.
Drittanbieter-Software ist von der Regelung der EULA ausgeschlossen.
§ 6 Urheberrecht
Die Software und die von der Software hergestellten Kopien sind geistiges Eigentum der YOUCON. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsbestimmungen geschützt. Sie sind verpflichtet, die Software wie jedes andere durch das Urheberrecht geschützte Material zu behandeln. Sie dürfen die Software nur im Rahmen der vorliegenden Lizenzvereinbarungen nutzen.
Warenzeichen sind gemäß den anerkannten Warenzeichenpraktiken anzuwenden. Es ist Ihnen nicht gestattet, Warenzeichen oder Vermerke über Urheberrechte („Copyrights“) aus den gelieferten Programmteilen zu entfernen.
§ 7 Ausfuhrbeschränkungen
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die Software oder Teile davon nicht in irgendein Land exportieren oder übermitteln, in das ein solcher Export oder eine solche Übermittlung durch die jeweils anwendbaren US-Bestimmungen oder Gesetze oder österreichischen Bestimmungen beschränkt ist.
§ 8 Gewährleistung
Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt bei Kaufleuten voraus, dass diese ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist YOUCON hierüber unverzüglich zu informieren. Als unverzüglich gilt die Mitteilung des Lizenznehmers, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Lizenznehmer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mitteilung genügt. Versäumt der Lizenznehmer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von YOUCON für den nicht angezeigten offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.
YOUCON gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung in der begleitenden Dokumentation entspricht.
YOUCON weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware völlig fehlerfrei herzustellen.
Tritt ein Programmfehler (Mangel) auf, so ist dieser in einer schriftlichen Fehlerbeschreibung und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Fehlers möglich ist (z.B. durch Vorlage der Fehlermeldungen) und ein Bedienungsfehler des Anwenders ausgeschlossen werden kann.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
YOUCON wird einen Mangel innerhalb angemessener Frist nach Eingang der Mängelanzeige beheben, indem YOUCON nach eigener Wahl Ersatz liefert, den Mangel beseitigt oder eine bezüglich der Funktionalitäten gleichwertige Umgehungslösung anbietet. Im Rahmen dieser Nacherfüllung wird dem Lizenznehmer die um den Mangel bereinigte Software bzw. ein Patch oder Update auf demselben Wege wie die Software unter dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt.
Wenn der Mangel in der Systemumgebung von YOUCON nicht nachgestellt und analysiert werden kann, hat der Lizenznehmer nach vorheriger Absprache YOUCON Zugriff auf das eigene System im für die Analyse notwendigen Umfang bereit zu stellen. Eine Analyse oder Beseitigung des Mangels vor Ort beim Lizenznehmer findet nur nach vorheriger Absprache statt.
Schlägt die Mangelbeseitigung nach Ziff. 9.5 fehl, so kann der Lizenznehmer nach vergeblichem Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Mangel unerheblich ist. Die in Satz 1 beschriebenen Rechte stehen dem Lizenznehmer auch dann zu, wenn YOUCON eine Ersatzlieferung, Mangelbeseitigung oder Lieferung einer Umgehungslösung nach Ziff. 9, Absatz 5 verweigert oder wenn dem Lizenznehmer die Ersatzlieferung, Mangelbeseitigung oder Umgehungslösung nach Ziff. 9, Absatz 5 unzumutbar sind.
Stellt sich heraus, dass ein vom Lizenznehmer gerügter Fehler nicht auf einen von YOUCON zu vertretenden Sach- oder Rechtsmangel der Software zurückzuführen ist, sind YOUCON die hierdurch entstandenen Aufwendungen vom Lizenznehmer zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Lizenznehmer die unberechtigte Rüge nicht zu vertreten hat, insbesondere der Lizenznehmer nicht erkennen konnte, dass der gerügte Fehler nicht YOUCON zu vertreten ist. Ein Verschulden etwaiger vom Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Installation und/oder dem Betrieb der Software beauftragter Dritter muss sich der Lizenznehmer wie eigenes Verschulden zurechnen lassen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
YOUCON haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden und nur soweit es gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Dabei ist die Haftung für direkte oder indirekte Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aufgrund Betriebsunterbrechung ausgeschlossen.
YOUCON übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehler, Mängel oder unsachgemäße Installation von Fremd-Software entstehen.
Mängelhaftungsansprüche des Lizenz-nehmers entfallen, wenn dieser ohne vorherige Zustimmung von YOUCON Änderungen an der Software vorgenommen oder hat vornehmen lassen oder die Software vom Lizenznehmer zu einem nicht vom Lizenzvertrag gedeckten Zweck eingesetzt wird und wenn die Änderung oder die vertragswidrige Nutzung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich sind.
Die verschuldensunabhängige Haftung von YOUCON für im Zeitpunkt des zur Verfügung Stellens der Software vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
Auf Schadensersatz haftet YOUCON gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet YOUCON nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei der Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens bis zum 3-fachen Wert der Lizenz begrenzt und die Haftung für vorhersehbare mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Lizenznehmer ist in einem ihm zumutbaren Umfang zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten verpflichtet. Die Häufigkeit der Datensicherungen bestimmt der Lizenznehmer eigenverantwortlich in Ausübung der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns. Die Haftung von YOUCON für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung der Datensicherungen durch den Lizenznehmer eingetreten wäre. Die unbeschränkte Haftung von YOUCON in den in Ziff. 10.5 bezeichneten Fällen bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Rechte Dritter
Macht ein Dritter gegenüber dem Lizenznehmer geltend, dass durch die Software-Rechte dieses Dritten verletzt werden, wird der Lizenznehmer YOUCON hierüber unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, derartige Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er YOUCON eine angemessene Möglichkeit gegeben hat, die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche auf andere Art und Weise abzuwehren.
Werden durch die Software tatsächlich Rechte Dritter verletzt, wird YOUCON nach eigener Wahl und auf eigene Kosten unter Berücksichtigung der Interessen des Lizenznehmers entweder dem Lizenznehmer die erforderlichen Nutzungsrechte am betroffenen Recht des Dritten verschaffen oder die Software so umgestalten, dass diese nicht mehr das betroffene Recht des Dritten verletzt. Ist dies nicht möglich, gilt Ziff. 9 entsprechend.
Mängelhaftungsansprüche des Lizenz-nehmers bleiben unberührt.
§ 11 Testversionen
Vor Erwerb der Software hat der eventuelle Lizenznehmer die Möglichkeit, eine Testversion der jeweiligen Software zu erhalten. Der Einsatz und die Verwendung einer Testversion ist zeitlich auf 14 Tage nach Erst-Installation beschränkt, es sei denn, ein alternativer Zeitraum wurde schriftlich vereinbart. Die Testversion ist in einer Serverumgebung anzuwenden, die weder den Arbeitsablauf des eventuellen Lizenznehmers in irgendeiner Weise behindert und/oder gefährdet bzw. die Integrität oder Sicherheit von Daten oder andere Software-Produkte, gleichgültig welcher Art behindert und/oder gefährdet.
Bei Testversionen ist eine Gewährleistung gem. Ziff. 9 und ein Anspruch auf Haftung gem. Ziff. 10. seitens YOUCON ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der nichtigen Klausel tritt dasjenige, was dem gewollten Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Diese Vereinbarung enthält alle Absprachen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist München.
Es gilt deutsches Recht.